Der Begriff „Kur“ umfasst ein breites Spektrum an Therapieverfahren, die je nach Schwere des Krankheitszustandes entweder zur Vorsorge (Prävention), zur Nachsorge (Rehabilitation) bzw. zur Linderung bei chronischen Krankheiten eingesetzt werden. Das übergeordnete Ziel einer Kur in einem staatlich anerkannten Heilbad oder einem Kurort ist die positive Einwirkung auf den menschlichen Organismus, um die private und berufliche Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Für alle Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Den Aufenthalt in einer Kurklinik genehmigen die Kassen nur, wenn eine ambulante Maßnahme nicht ausreicht. Bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme – früher Badekur genannt – reist der Patient in einen anerkannten Kurort. Entscheidend für den Kurerfolg ist, die Kur in der richtigen Phase des Krankheitsverlaufs in die gesamte Behandlung einzubinden.
Was der Ottonormalpatient „Kur“ nennt heißt bei den Krankenkassen „medizinische Vorsorge“ oder „Rehabilitation“. Manche Kassen bezuschussen sogar die Kosten für Anfahrt und Unterkunft bei ambulanten Kuren. Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf eine Kur zur Vorsorge oder Rehabilitation,
wenn:
Grundsätzlich kann jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, alle 3 Jahre eine ambulante Vorsorgekur beantragen. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die medizinische Notwendigkeit dafür besteht. Der Hausarzt muss schriftlich nachweisen können, dass zur Verbesserung des Gesundheitszustandes eine Vorsorgemaßnahme am Kurort am besten geeignet ist. Es ist empfehlenswert, eine Kur für drei Wochen in Anspruch zu nehmen, der Anspruch besteht jedoch gesetzlich nicht mehr.
Sie haben das Recht, Ihren Kurort innerhalb der Europäischen Union frei
zu wählen – vorausgesetzt, der Kurort und die ausgewählten Behandlungen
sind aus medizinischer Sicht sinnvoll und es werden bestimmte
Voraussetzungen erfüllt. Zum Beispiel sollten die Ausstattung und die
Behandlungsqualität den deutschen Standards entsprechen und das Personal
sollte deutsch sprechen. Welche Kurorte im Ausland von ihrer
Krankenkasse genehmigt werden, können Sie unter www.krankenkassen-experten.de nachschauen.
Ermitteln Sie vor Reiseantritt bitte die tatsächlichen Kosten. In der
Regel müssen Sie in Vorleistung treten und im Nachhinein werden die
Kosten von Ihrer Kasse erstattet. Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass
Sie sich vor Ort eine detaillierte Bescheinigung über die Höhe der
medizinischen Behandlungskosten ausstellen lassen, die sie nach
Beendigung Ihrer Reise zur Rückerstattung bei der Krankenkasse
einreichen. Bei einigen Kureinrichtungen ist es möglich, das eine
geringe Gebühr von Badearzt für die Erstellung des Behandlungsnachweises
erhoben wird. Bitte beachten Sie, dass die Kasse nur Kosten in der Höhe
erstattet, die eine gleichwertige Behandlung in Deutschland kostet. Die
Mehrkosten trägt der Patient selbst! Auch die Berechnung einer
Bearbeitungsgebühr für den Mehraufwand ist möglich. Diese liegt je nach
Kasse zwischen 6 und 10% des Gesamtpreises, maximal aber bei € 50.–.
Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Sie vor einer Kur im
Ausland auf jeden Fall immer die Kosten vorher mit Ihrer Krankenkasse
abklären.
Bei Kuren gibt es zwei unterschiedliche Abrechnungsverfahren:
a) Vorauszahlung mit Rückerstattung nach der Reise
Sie zahlen zu Beginn den kompletten Reisepreis inklusive der Kurleistungen. Am Ende Ihres Aufenthalts erhalten Sie im
Kurhotel eine Bestätigung/Rechnung über die in Anspruch genommenen
Kurleistungen. Diese reichen Sie zusammen mit der Fit & Vital
Reiserechnung bei Ihrer Kasse ein, die Ihnen
die entsprechenden Beträge dann zurückerstattet. Diese Abrechnungsart gilt für die meisten Kurorte außerhalb von Deutschland.
b) Direkte Abrechnung der medizinischen Leistungen
zwischen Ihrer Krankenkasse und der Kureinrichtung In Deutschland haben
viele Krankenkassen Verträge mit den Kureinrichtungen und rechnen die
Kurbehandlungen direkt mit den Behandlungszentren ab. Dazu erhalten Sie
vor Ihrer Abreise ein Kurscheckheft von Ihrer Krankenkasse, das Sie bei
Ankunft in der Kureinrichtung vorlegen. Nach Ihrer Reise
brauchen Sie dann nur noch Ihre Fit & Vital Reiserechnung bei der
Kasse einzureichen, um die pauschale Erstattung für Unterkunft und
Verpflegung zu erhalten.