Arztgespräch bei einer Kur

Krankenkassenzuschuss für Ihren Kururlaub

Kur-Urlaub

Der Begriff „Kur“ umfasst ein breites Spektrum an Therapieverfahren, die je nach Schwere des Krankheitszustandes entweder zur Vorsorge (Prävention), zur Nachsorge (Rehabilitation) bzw. zur Linderung bei chronischen Krankheiten eingesetzt werden. Das übergeordnete Ziel einer Kur in einem staatlich anerkannten Heilbad oder einem Kurort ist die positive Einwirkung auf den menschlichen Organismus, um die private und berufliche Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Für alle Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Den Aufenthalt in einer Kurklinik genehmigen die Kassen nur, wenn eine ambulante Maßnahme nicht ausreicht. Bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme – früher Badekur genannt – reist der Patient in einen anerkannten Kurort. Entscheidend für den Kurerfolg ist, die Kur in der richtigen Phase des Krankheitsverlaufs in die gesamte Behandlung einzubinden.

Was der Ottonormalpatient „Kur“ nennt heißt bei den Krankenkassen „medizinische Vorsorge“ oder „Rehabilitation“. Manche Kassen bezuschussen sogar die Kosten für Anfahrt und Unterkunft bei ambulanten Kuren. Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf eine Kur zur Vorsorge oder Rehabilitation,
wenn:

  • Die Kur einer Schwächung der Gesundheit vorbeugt und dazu beiträgt, die drohende Erkrankung abzuwenden.
  • Eine Frau schwanger ist und die Gefahr besteht, dass ihr Kind mit Krankheiten zur Welt kommt.
  • Der Ausbruch einer Krankheit verhindert oder deren Verschlechterung vermieden werden kann.
  • Ein Patient vor einer drohenden Pflegebedürftigkeit bewahrt werden kann.

Grundsätzlich kann jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, alle 3 Jahre eine ambulante Vorsorgekur beantragen. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die medizinische Notwendigkeit dafür besteht. Der Hausarzt muss schriftlich nachweisen können, dass zur Verbesserung des Gesundheitszustandes eine Vorsorgemaßnahme am Kurort am besten geeignet ist. Es ist empfehlenswert, eine Kur für drei Wochen in Anspruch zu nehmen, der Anspruch besteht jedoch gesetzlich nicht mehr.

Sie haben das Recht, Ihren Kurort innerhalb der Europäischen Union frei zu wählen – vorausgesetzt, der Kurort und die ausgewählten Behandlungen sind aus medizinischer Sicht sinnvoll und es werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Zum Beispiel sollten die Ausstattung und die Behandlungsqualität den deutschen Standards entsprechen und das Personal sollte deutsch sprechen. Welche Kurorte im Ausland von ihrer Krankenkasse genehmigt werden, können Sie unter www.krankenkassen-experten.de nachschauen.

Ermitteln Sie vor Reiseantritt bitte die tatsächlichen Kosten. In der Regel müssen Sie in Vorleistung treten und im Nachhinein werden die Kosten von Ihrer Kasse erstattet. Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass Sie sich vor Ort eine detaillierte Bescheinigung über die Höhe der medizinischen Behandlungskosten ausstellen lassen, die sie nach Beendigung Ihrer Reise zur Rückerstattung bei der Krankenkasse einreichen. Bei einigen Kureinrichtungen ist es möglich, das eine geringe Gebühr von Badearzt für die Erstellung des Behandlungsnachweises erhoben wird. Bitte beachten Sie, dass die Kasse nur Kosten in der Höhe erstattet, die eine gleichwertige Behandlung in Deutschland kostet. Die Mehrkosten trägt der Patient selbst! Auch die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr für den Mehraufwand ist möglich. Diese liegt je nach Kasse zwischen 6 und 10% des Gesamtpreises, maximal aber bei € 50.–.

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Sie vor einer Kur im Ausland auf jeden Fall immer die Kosten vorher mit Ihrer Krankenkasse abklären.

Bei Kuren gibt es zwei unterschiedliche Abrechnungsverfahren:
a) Vorauszahlung mit Rückerstattung nach der Reise
Sie zahlen zu Beginn den kompletten Reisepreis inklusive der Kurleistungen. Am Ende Ihres Aufenthalts erhalten Sie im
Kurhotel eine Bestätigung/Rechnung über die in Anspruch genommenen Kurleistungen. Diese reichen Sie zusammen mit der Fit & Vital Reiserechnung bei Ihrer Kasse ein, die Ihnen
die entsprechenden Beträge dann zurückerstattet. Diese Abrechnungsart gilt für die meisten Kurorte außerhalb von Deutschland.
b) Direkte Abrechnung der medizinischen Leistungen
zwischen Ihrer Krankenkasse und der Kureinrichtung In Deutschland haben viele Krankenkassen Verträge mit den Kureinrichtungen und rechnen die Kurbehandlungen direkt mit den Behandlungszentren ab. Dazu erhalten Sie vor Ihrer Abreise ein Kurscheckheft von Ihrer Krankenkasse, das Sie bei Ankunft in der Kureinrichtung vorlegen. Nach Ihrer Reise
brauchen Sie dann nur noch Ihre Fit & Vital Reiserechnung bei der Kasse einzureichen, um die pauschale Erstattung für Unterkunft und Verpflegung zu erhalten.

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